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Allgemeine Geschäftbedingungen
- 1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aus diesem Grunde nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend.
2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind ausschließlich für Sie persönlich bestimmt. Das Exposé und die darin enthaltenen vertraulichen Maklerinformationen dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzten.
3. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf.
4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
6. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkender Makler zu nennen und uns zu diesen und jedem Vertragsabschluss mit dem von uns nachgewiesenen Anbieter heranzuziehen, sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu überlassen.
7. Ein zustande kommender Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Kaufabsicht mehr besteht.
8. Die Tätigkeit für den anderen Teil ist dem Makler gestattet.
9. Jede Vertragsänderung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
10. Erfüllungsort ist Weißwasser.